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Abschreckung, aufsichtsrechtliche

Unter einer aufsichtsrechtlichen Abschreckung versteht man den Vorwurf seitens der Anleger an den Staat (Gesetzgeber) und an die zuständigen Aufsichtsbehörden, Börsengänge zu erschweren und damit Investoren abzuschrecken.

Als Ursache dafür wird vor allem das Übermaß bürokratischer Vorgänge und Regelungen genannt, die es immer schwieriger gestalten, den Börsenhandel überschaubar zu machen und einfach zu gestalten. Seitens der Behörden und des Bundes steht allerdings der Schutz der Anleger im Vordergrund, wobei die Vereinfachung des Wertpapierhandels ebenfalls große Beachtung erhält und stets verbessert und überabreitet wird.

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