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Abruffrist

Als Abruffrist versteht man umgangssprachlich den Zeitraum, den eine Bank ihrem Kunden zur Nutzung des eingeräumten Darlehens gewährt.

Sollte ein Kunde aus verschiedenen Gründen diese Periode nicht einhalten können, so kann ein Vertrag auf Verlängerung der Frist gestellt werden. Nach Ablauf dieser Zeit fallen schließlich Bereitstellungszinsen an, die der Kunden zu zahlen hat, da der Bank Ratenzahlungen und somit Zinserträge verloren gehen.

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