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Abmangel

Der Begriff Abmangel, teilweise auch als Abgang bekannt, ist ein Synonym für Verlust, Defizit oder Kassenfehlbetrag.

Die häufigste Anwendung findet es bei den öffentlichen Haushalten in Bezug auf deren Budget. Wenn ein Geldzufluss unterhalb der vorherigen Berechnung (EX-ANTE-Finanzplanung) liegt, die Ausgaben dafür allerdings größer sind, dann liegt ein Abmangel vor.

Beispiel: Eine Gemeinde nimmt für eine Einrichtung (z.B. Schwimmbad) weniger Geld durch z.B. Eintrittsgelder ein, als sie Ausgaben (z.B. Beckenbefüllung mit Wasser) für diese hat.

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