Die häufigste Anwendung findet es bei den öffentlichen Haushalten in Bezug auf deren Budget. Wenn ein Geldzufluss unterhalb der vorherigen Berechnung (EX-ANTE-Finanzplanung) liegt, die Ausgaben dafür allerdings größer sind, dann liegt ein Abmangel vor.
Beispiel: Eine Gemeinde nimmt für eine Einrichtung (z.B. Schwimmbad) weniger Geld durch z.B. Eintrittsgelder ein, als sie Ausgaben (z.B. Beckenbefüllung mit Wasser) für diese hat.