Ablassgeld

Das Ablassgeld ist ein Begriff aus dem Strafrecht. Neben der eigentlichen Strafe hat durch den Sünder auch eine Wiedergutmachung zu erfolgen. Dies gilt als unangefochtener Grundsatz im Strafrecht.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Ein Beispiel ist, dass der Sünder bei einem Diebstahl neben der eigentlichen richterlichen Strafe auch dazu verpflichtet ist, dass gestohlene Gut an den Besitzer zurück zu geben (= Wiedergutmachung). Dieser Grundsatz war schon vor vielen hundert Jahren in der christlichen Theologie sehr weit verbreitet. Hat man hier gegen ein Gebot Gottes verstoßen, d.h. eine Sünde begangen, so musste diese Zuwiderhandlung zunächst durch Reue bzw. Buße vor Gott getilgt werden. Die durch die Sünde entstandene Störung in der gottgesetzten Ordnung musste daraufhin beseitigt und die Grundordnung wieder hergestellt werden. Die Buße und die darauf folgende Wiederherstellung konnte unter Anderem auch durch Zahlung von Bargeld erfolgen (= Ablassgeld). Da infolgedessen die Buße oft missbräuchlich als käuflich ausgegeben wurde, erfolgte eine Kommerzialisierung durch sogenannte Ablassbriefe.

 
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