Abfertigungsgeld

Zu den Kosten eines Frachttransportes gehört das Abfertigungsgeld bzw. die Abfertigungsgebühr. Sie ist Bestandteil des Transportpreises (Fracht) und soll den finanziellen Aufwand zur Vorbereitung und Abfertigung des Transportes abgelten. Erhoben wird die Gebühr nicht vom Zoll sondern vom Spediteur bzw. beauftragten Transportunternehmen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Rechtliche Grundlage


In Deutschland stellt vor allem das Handelsgesetzbuch (HGB) die rechtliche Grundlage für Frachten und somit für das Abfertigungsgeld dar. Die genaue Berechnung der Fracht unterliegt allerdings komplizierten mathematischen Formeln und ist für Laien kaum nachvollziehbar.

Berechnung


Je nach Umfang der Lieferung wird das Abfertigungsgeld auf eine Einheit der frachtpflichtigen Menge oder auf eine ganze Sendung berechnet. Die Entfernung zwischen Absender und Empfänger spielt in der Regel aber keine Rolle.

Nicht nur Unternehmen sondern auch Privatpersonen können zur Zahlung einer Abfertigungsgebühr verpflichtet werden, wenn eine Sendung beispielsweise aus Übersee geliefert wird. Dann müssen Zollgebühren, Umsatzsteuer und Abfertigungsgeld gezahlt werden. Anders als bei der Umsatzsteuer kann das Abfertigungsgeld auch nachträglich erhoben werden. Hierfür ist die Ausstellung einer Rechnung erforderlich.

 
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