Abberufungsverfügung
Die Abberufungsverfügung ist eine anordnende Bestimmung zur vorzeitigen Entlassung einer Person aus ihrem Amt, ihrer aktuellen Stellung oder ihrem bisherigen Auftrag. Sie wird in der Regel in Schriftform erteilt.
Während einer fristgemäßen Kündigung beispielsweise Abmahnungen und teilweise Mitarbeitergespräche vorangehen, kann eine Abberufungsverfügung ohne diese Etappen durchgeführt werden. Allerdings muss man einen wichtigen Grund darlegen. Die Verfügung wird in verschiedensten Bereichen angewandt.
Politik
Eine Unterschriftensammlung sowie gegebenenfalls eine Volksabstimmung gehen einer politischen Abberufungsverfügung voraus. Das Gremium oder die betroffene Person muss noch vor Ablauf der Mandatsperiode vom Amt zurücktreten bzw. ist von diesem zu entheben.
Privatrecht
Innerhalb rechtlicher Organe wie Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat oder Mitgliederversammlung ist die Abberufungsverfügung ein Mittel, eine Person vom aktuellen Amt oder der aktuellen Stellung zu entheben. Rechtlich ist die Verfügung gegenüber dem Handelsregister darzustellen. Im deutschen Gesellschaftsrecht gibt es die sogenannte Abberufungsfreiheit, welche für die Verfügung weder Fristen vorschreibt noch eine Begründung verlangt.
Gründe der Abberufungsverfügung
Einer Abberufungsverfügung gehen immer mit der Stellung in Verbindung stehende Ursachen und Fehlverhalten der Person oder des Gremiums einher.
Beispiel Aktiengesellschaft (AG)
Laut deutschem Aktiengesetz (AktG) darf eine Abberufung eines Vorstandsmitgliedes nur aus wichtigem Grund verfügt werden. Dazu gehören „(…)grobe Pflichtverletzung, Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung oder Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung(…)“.