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Kreditkartenzahlungen bei Detekteien im Kommen

Die Dienste eines Privatermittlers, Wirtschaftsermittlers oder anders für einer Detektei arbeitenden Dienstleisters in Anspruch zu nehmen, ist für die meisten Menschen nichts Alltägliches. Darum werfen wir in diesem Artikel einen Blick hinter die Kulissen und informieren auch darüber, wie Aufträge gestellt und bezahlt werden und warum hier besonderer Wert auf Verschwiegenheit gelegt wird.

Kreditkartenzahlungen bei Detekteien im Kommen

Welche Dienstleistungen gibt es?

Zuerst einmal muss man sich bewusst machen, dass “Detektiv” keine irgendwie geschützt Bezeichnung ist. Es gibt keine Aufsichtsbehörde, keine Prüfungen und keine Berufsausbildung. Dennoch ist das kein Job, den einfach so jeder von der Straße weg erledigen kann, denn es bedarf genauer Kenntnisse des Jedermannsrechts, d. h. der Vorschriften, nach welchen jeder Bürger z. B. Observierungen oder Verhaftungen durchführen kann.

Doch meist ist die Arbeit einer Detektei wesentlich weniger an Hollywoods hartgesottenen Schnüffler angelehnt als vielmehr eher ein nicht ganz alltäglicher Recherche-Job. So können Wirtschaftsermittlungen, Bonitätsprüfungen und viele andere Untersuchungen zum wirtschaftlichen Handeln Dritter in Auftrag gegeben werden. Das kann sogar Ermittlungen zur illegalen Müllentsorgung, die Sicherstellung von Fahrzeugen oder Untersuchungen von Schadensfällen für Versicherungen umfassen.

Auch Privatdetektivische Aufträge sind beliebt: Sie umfassen zum Beispiel Ermittlungen in Sachen Treue in der Beziehung, die Suche nach Personen (zum Beispiel Vermisste aber auch nach Menschen, zu denen einfach der Kontakt abgebrochen ist) oder Untersuchungen im Sorgerechtsbereich, unter anderem zum Nachweis von Unterhaltsbetrug.

Außerdem können Firmen eine Detektei auch damit beauftragen, Sicherheitsaufgaben zu übernehmen, die außerhalb des Tätigkeitsfeldes klassischer Security-Dienstleister liegen. So können zum Beispiel Aufträge im Abhörschutz und der Lauschabwehr erteilt werden oder sogenannte Pen-Testings durchgeführt werden, bei denen Profis die Sicherheitseinrichtung einer Anlage einem direkten Einbruchstest unterziehen.

Bezahlung und Verschwiegenheit

Zum Geschäftsmodell der Detektive gehört unbedingte Verschwiegenheit. Das geht soweit, dass die renommierte Detektei Lentz ihren Kunden versichert, die organisatorische Datenverarbeitung streng von den ausführenden Ermittlern zu trennen. Das bedeutet, dass ein Detektiv gar nicht informiert wird, für wen genau er einen Auftrag ausführt. Im Falle einer Konfrontation kann er so auch nicht aus Versehen verraten, wer zum Beispiel eine Observierung oder Überprüfung angeordnet hat.

Auch sonst wünschen Kunden optimalen und vor allem strengen Datenschutz. Aus diesem Grund werden auch die Abrechnung und Auftragsführung anders gehandhabt als bei normalen Dienstleistern. Wer einen Ehepartner der Untreue verdächtigt und entsprechende Ermittlungen in Auftrag gibt, möchte nicht, dass die Buchung zur Bezahlung dieser Dienste dann auf dem gemeinsamen Konto auftaucht. Verständlich also, dass sich die Verschwiegenheit der Ermittler nicht nur auf die Ausführung, sondern auch die Abrechnung ihrer Leistungen erstreckt.

Damit keine Spuren entstehen, die den Erfolg einer Operation möglicherweise gefährden, ziehen viele Kunden eine Barzahlung vor, doch mittlerweile sind viele Detekteien dazu übergegangen, auch Kreditkartenzahlungen anzunehmen. Dieser Zahlungsverkehr wird zwar auch aufgezeichnet und ist für berechtigte Personen abrufbar, allerdings kann eine eigens für diesen Zweck eingerichtete Karte deutlich besser im Verborgenen genutzt werden.

Übrigens sind viele detektivische Tätigkeiten im Nachhinein erstattbar: Wenn der Einsatz einer Detektei verhältnismäßig und notwendig war, kann ein Auftraggeber die Kosten auf den Verursacher übertragen und sich die Auslagen so zurückholen. Das betrifft nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatpersonen.

Bildquellen:

Titelbild: bezahlen.de

 
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