Gutscheinkarte einlösen

Gutscheinkarten kennt jeder – sie sind ein beliebtes Geschenk, gerade wenn der Beschenkte wieder einmal keinen besonderen Wunsch äußert. Sie hängen meist im Kassenbereich des stationären Handels aus. Ein Gutschein-Betrag ist entweder vorab festgelegt oder kann beliebig gewählt werden. Der folgende Ratgeber-Text zeigt Ihnen, was Sie beim Einlösen einer Gutscheinkarte alles beachten sollten.

Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Was Sie beim Einlösen einer Gutscheinkarte beachten sollten

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Gutscheinkarte

Gutscheinkarten sind eine spezielle Form von Guthabenkarten. Sie ähneln in ihrer Funktion den Prepaid-Kreditkarten. Gutscheinkarten sind in der Regel Plastikkarten von Unternehmen, auf die ein bestimmter Wert für ein Produkt oder eine Dienstleistung geladen werden kann. Papier-Gutscheine finden nur noch selten Verwendung. Gutscheinkarten sind in der Regel einmalig verwendbar, einzelne Anbieter geben auch Karten aus, die mehrmals aufgeladen werden können. Alle möglichen Unternehmen bieten solche Gutscheine an, zum Beispiel Douglas, iTunes, Saturn, Media Markt, Lego, Amazon, Ikea, toom, usw.

Meist haben die Gutscheinkarten eine Bezahlfunktion. Die Kartennummer ist über einen Barcode, auf dem Magnetstreifen oder dem RFID-Chip gespeichert (mehr dazu siehe unten). Die Inhaber können den Gutschein-Wert auf der Karte beim Akzeptanzpartner einlösen, zum Beispiel in einer Filiale, telefonisch oder online. Ist die Karte entladen, kann sie unter Umständen wieder aufgeladen werden. Das aktuelle Guthaben können Besitzer entweder online oder in einer Filiale erfahren.

Ablaufdatum

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Gutscheine sind grundsätzlich drei Jahre gültig, denn jeder allgemeine zivilrechtliche Anspruch verjährt nach diesem Zeitraum. Nur in seltenen Fällen finden Sie kein Ablaufdatum auf der Gutscheinkarte. Dann können Sie von den genannten drei Jahren ausgehen. Dieser Zeitraum beginnt allerdings erst mit dem Ende des Jahres, in dem Sie den Gutschein gekauft haben. Haben Sie ihn im Januar erworben, ist er sozusagen fast vier Jahre gültig.

Fällt die Ablauffrist kürzer aus, müssen die Anbieter dies im Einzelfall begründen. Reisegutscheine verfallen in der Regel ein Jahr nach dem Kauf. Gutscheine für Theatervorstellungen oder Konzerte müssen Sie unter Umständen in der aktuellen Spielzeit einlösen, da bestimmte Stücke oder Aufführungen im folgenden Jahr gar nicht mehr angeboten werden. Auch bei Dienstleistungen, die in Zukunft mit deutlich steigenden Eigenkosten rechnen müssen, kann das Ablaufdatum bei unter drei Jahren liegen, denn dann entsprechen die Kosten nicht mehr dem Preis der Gegenleistung. Bei Hotels können Sie Gutscheine teilweise nur an Wochenenden oder ausschließlich in der Woche einlösen.

Allgemein gilt: Achten Sie vor dem Gutschein-Kauf immer auf die Bedingungen. Bei Fragen wenden Sie sich an den Anbieter.

Auszahlung

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Was können Sie tun, wenn Sie bei dem Unternehmen nichts Passendes für Ihre Gutscheinkarte finden? Nichts. Sie können sich den Betrag nicht bar auszahlen lassen. Einen Gutschein können Sie nur gegen Produkte oder Dienstleistungen eintauschen. Anders sieht es dagegen aus, wenn der Gutschein für ein bestimmtes Produkt ausgeschrieben ist und dieses aktuell nicht erhältlich ist. Dann können Sie Anspruch auf eine Auszahlung in Bargeld erheben.

Den Restwert einer Gutscheinkarte können Sie sich in der Regel nicht auszahlen lassen. Bei einigen Unternehmen erhalten Sie einen neuen Gutschein über den Restwert. Andere Anbieter kommen Ihnen ab einem bestimmten Betrag aus Kulanz entgegen, wenn es sich um minimale Restbeträge handelt. Was sollen Sie sich auch für 1 Cent noch kaufen?

Ort

Neben der Zeit spielt auch der Ort für die Einlösung der Gutscheinkarte eine wichtige Rolle. Sie können diese teilweise nur bei einer festgelegten Filiale oder aber in vielen Filialen einer Kette einlösen. Beispielsweise können Sie einen Gutschein einer Hotelgruppe nur in einem bestimmten Land oder auf einem Kontinent nutzen. Gutscheine von Theatern und Musicals gelten unter Umständen nur an einem Ort. Kinogutscheine können Sie dagegen in der Regel meist bei allen Kinos einer Kette einlösen. Auch hier gilt wieder: Achten Sie genau auf die Bedingungen. Nicht, dass Sie am Ende vor der falschen Location stehen und den vollen Preis kurz vor einer Veranstaltung zahlen müssen. Dann wird meist richtig teuer.

Personenbindung

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Ihr Name auf einer Gutscheinkarte bedeutet nicht, dass dieser nur von Ihnen eingelöst werden kann, denn Gutscheine gelten in der Rechtsprechung als kleine Inhaberpapiere. Ebenso könnte ein glücklicher Finder zum Beispiel ein solches Papier einlösen. Sie können die meisten Gutscheine problemlos weitergeben oder verschenken.

Insolvenz

Meldet das Unternehmen Insolvenz an, von dem Sie einen Gutschein besitzen, bleiben Sie leider auf der Gutscheinkarte sitzen. Dieser ist dann nicht mehr einlösbar – das Geld ist weg. Die Rechtsprechung ist da leider ziemlich eindeutig, denn nach einer Insolvenzanmeldung darf der Insolvenzverwalter grundsätzlich keinen Forderungen gegen die betroffene Firma entgegenkommen. Gutscheine sind folglich wertlos. Sie können sich höchstens als Gläubiger eintragen lassen und auf einen kleinen Teil der Insolvenzmasse hoffen, um wenigstens nicht vollkommen leer auszugehen.

Aktivierung

Einige Gutscheinkarten mit einem Barcode, einer Gutscheinnummer oder einem Magnetstreifen müssen Sie direkt beim Kauf aktivieren – ohne eine solche Aktivierung ist die Karte nutzlos. Wollen Sie den Gutschein einlösen, ist kein Guthaben freigeschaltet. Mitarbeiter könnten auch davon ausgehen, dass Sie die Karte gestohlen haben. Deshalb sollten Sie immer den Kaufbeleg aufheben, um diese Vermutung entkräften zu können. Wenn Sie den Gutschein im Nachhinein noch aktivieren wollen, müssen Sie dies in der Regel dort machen, wo Sie ihn ursprünglich gekauft haben.

Sicherheit

Mit einer Gutscheinkarte sollten Sie ähnlich vorsichtig umgehen, wie mit anderen Geldkarten. Denn jeder Dieb kann den Gutschein, wie oben beschrieben, problemlos einlösen. Bereits beim Kauf einer Gutscheinkarte sollten Sie darauf achten, dass der Code nicht vorher freigerubbelt wurde, denn dann ist Karte schon beim Kauf nichts mehr wert. Die Nummer der Karte und der Verpackung sollten ebenfalls übereinstimmen.

Bildquellen:

Geschenk: © Jinyoung Lee | Dreamstime
Karte/Laptop: © Edward J Bock 111 | Dreamstime
Karte/Laptop II: © Auremar | Dreamstime

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