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Verwertungsüberschuss

Der Begriff „Verwertungsüberschuss“ beschreibt eigentlich die sehr alte und mittlerweile abgelöste Bezeichnung „Hyperocha“. Damit ist gemeint, dass eine Sicherstellung im Wert höhergestellt ist als der eigentliche Kredit.

Im Einzelfall bedeutet dies also, dass der Wert oder die Höhe beispielsweise einer Hypothek zur Höhe der ausstehenden Forderung eine Differenz aufweist. Der Sicherstellungsgeber hat damit einen Restanspruch auf den Differenzbetrag. Diesen Restanspruch kann er aber nur gegenüber dem Verwerter geltend.

Beispiel:

Man hat eine Hypothek aufgenommen und kann diese aber nicht mehr zahlen. Die Banken sprechen dann von notleidenden Hypotheken und gehen meistens in die Zwangsversteigerungen. Hieraus wird zwar ein Erlös gewonnen, aber es bleibt immer ein Differenzbetrag. Dieser wird als Verwertungsüberschuss gerechnet und steht einzig und allein dem Schuldner oder dem Kreditnehmer zu. Zu jedem Verwertungsüberschuss werden aber noch zusätzlich, die schon geleisteten oder getilgten Hypothekenanteile zugerechnet.

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