Im Laufe der Zeit änderte sich die Auftragsverteilung zwischen Sparkassen und Provinzialhilfskassen. So waren die Hilfskassen später für die Darlehensvergabe für gemeinnützige Zwecke zuständig, um dadurch die Infrastruktur zu verbessern. Die Darlehen sollten vor Allem den folgenden Zielgruppen zur Kulturverbesserung und Förderung von Innovationen gewährt werden:
• provinzielle, kommunale und korporative Einrichtungen und Anlagen wie …
… Hospitalbauten
… Kircheneinrichtungen
… Schulen
… Wegebau
• private Grundbesitzer
• gewerbliche Unternehmen
Provinzialhilfskasse
Provinzialhilfskassen (auch Provinzial-Hilfskasse geschrieben) waren Einrichtungen in Deutschland in Form einer Bank, die ursprünglich für eine sichere und gewinnbringende Anlage der Sparkassengelder sowie die Vergabe von Krediten an Kommunen und Korporationen zuständig waren. Die finanziellen Mittel beispielsweise für die kreditvergabe wurden aus einem dafür eingerichteten Hilfsfonds genommen.
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