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Director's Dealings

Unter Director‘ Dealings versteht man die Wertpapiergeschäfte mit den eigenen Aktien einer Aktiengesellschaft (AG) durch deren Führungskräfte und Personen, die eng mit ihnen in einer Beziehung stehen. Darunter zählen auch Geschäfte mit Finanzinstrument, die sich auf die Aktien der AG beziehen (z.B. Derivate etc.).

Die rechtliche Grundlage hierfür ist das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Demnach sind als Führungskräfte die folgenden Personen anzusehen:

- persönlich haftende Gesellschafter
- Mitglieder eines Leitungs-, Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans der AG
- sonstige Personen, die regelmäßig Zugang zu Insiderinformationen haben und zu wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen ermächtigt sind

Die folgenden Personen gelten als jene, die in einer engen Beziehung zu den oben genannten stehen:

- deren Ehepartner,
- eingetragene Lebenspartner,
- unterhaltsberechtigte Kinder und
- andere Verwandte, die mit den oben genannten Personen zum Zeitpunkt des Abschlusses des meldepflichtigen Geschäfts seit mindestens 1 Jahr im selben Haushalt leben

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