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Banking Advisory Committee (BAC)

Der Banking Advisory Committee, kurz BAC, wurde 1977 auf Grundlage der Richtlinie 77/780/EWG des Rates vom 12. Dezember 1977 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute gegründet und war der Beratende Bankenausschuss der Europäischen Union (EU). Er gehörte zu den sektoralen Regulierungsgremien.

Im Juli 2005 ist er in den Europäischen Bankenausschuss (engl.: European Banking Committee, kurz EBC) übergegangen.

Der BAC bestand dabei aus hochrangigen Vertretern der Finanzministerien, Bankenaufsichtsbehörden und Zentralbanken der Mitgliedstaaten sowie der Europäischen Kommission. Genauer gesagt durften maximal drei Vertreter eines jeden Mitgliedslandes im Ausschuss Mitglied sein. Sie trafen sich zu regelmäßigen Sitzungen und wählten aus ihrem Kreis einen Vorsitzenden. Zudem wurde eine Geschäftsordnung verfasst. Jegliche Beratungen und Ergebnisse des Beratenden Ausschusses waren dabei streng vertraulich.

Neben der beratenden Tätigkeit für die Europäische Kommission hatte der Ausschuss unter Anderem noch die folgenden Aufgaben und Funktionen zu verfolgen:


  • Diskussionsforum für die Mitgliedsländer

  • Beratung der Europäischen Kommission unter dem Vorsitz eines Mitgliedes bei
    -> der Bearbeitung von Vorschlägen für neue Rechtsvorschriften der Gemeinschaft für den Bankensektor
    -> der Umsetzung der EG-Richtlinien in den Mitgliedstaaten

  • Ausübung einer komitologischen Funktion zur Erarbeitung technischer Änderungen an EG-Richtlinien unter dem Vorsitz der Europäischen Kommission

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