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Bei Minderjährigen bis zum 16. Lebensjahr muss die Geburtsurkunde als Original oder als Ausfertigung durch die ausstellende Behörde eingereicht werden. Ab dem 12. Lebensjahr kann man alternativ auch das Postident-Verfahren nutzen. In dem Fall reicht eine Kopie der Geburtsurkunde. Gleiches gilt für Minderjährige ab dem 16. Lebensjahr.
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Bei Minderjährigen bis zum 16. Lebensjahr muss die Geburtsurkunde als Original oder als Ausfertigung durch die ausstellende Behörde eingereicht werden. Ab dem 12. Lebensjahr kann man alternativ auch das Postident-Verfahren nutzen. In dem Fall reicht eine Kopie der Geburtsurkunde. Gleiches gilt für Minderjährige ab dem 16. Lebensjahr.